Flugverspätung
Bei einer Verspätung ab 5 Stunden kann der Kunde von der Buchung zurücktreten und die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.
Ein finanzieller Ersatz wie im Fall einer Flugannullierung oder Überbuchung ist bei einer Verspätung laut der EU-Verordnung nicht vorgesehen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sollen Fluggäste künftig auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wie bei einer Annullierung oder Überbuchung haben. Voraussetzung ist, dass der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist. Kann die Fluglinie jedoch nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sie nicht vermeiden konnte, so entfällt der Anspruch. Die Airline ist weiters verpflichtet (abhängig von der Wartezeit) Verpflegung in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten und wenn notwendig eine Übernachtung im Hotel sowie 2 Telefonate oder Emails, Telexe oder Faxe kostenlos zu ermöglichen.
Ein finanzieller Ersatz wie im Fall einer Flugannullierung oder Überbuchung ist bei einer Verspätung laut der EU-Verordnung nicht vorgesehen. Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sollen Fluggäste künftig auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wie bei einer Annullierung oder Überbuchung haben. Voraussetzung ist, dass der Flug mehr als 3 Stunden verspätet ist. Kann die Fluglinie jedoch nachweisen, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sie nicht vermeiden konnte, so entfällt der Anspruch. Die Airline ist weiters verpflichtet (abhängig von der Wartezeit) Verpflegung in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten und wenn notwendig eine Übernachtung im Hotel sowie 2 Telefonate oder Emails, Telexe oder Faxe kostenlos zu ermöglichen.