Flugüberbuchung
Es kommt öfter vor, als man denkt. Manchmal hat man selbst das Glück, doch falls nicht sind die Fluggesellschaften dazu verpflichtet, nach Personen zu suchen, die freiwillig vom Flug zurücktreten. Finden sich keine oder zu wenige, trifft die Airline die Entscheidung, wer am Boden bleibt.
Jene Personen, die nicht befördert werden, haben folgende Ansprüche:
– Rückerstattung des Preises für den nicht angetretenen Teil der Reise oder auch des gesamten Flugpreises, wenn der Flug insgesamt zwecklos geworden ist
oder – eine schnellstmögliche anderweitige Beförderung zum Endziel der Reise
oder
– eine Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.
Zusätzlich ist die Fluglinie verpflichtet (abhängig von der Wartezeit) für Verpflegung in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen zu sorgen. Falles es notwendig ist, sind eine Übernachtung im Hotel sowie 2 Telefonate oder Emails, Telexe oder Faxe kostenlos für den Fluggast zu ermöglichen.
Jene Personen, die nicht befördert werden, haben folgende Ansprüche:
– Rückerstattung des Preises für den nicht angetretenen Teil der Reise oder auch des gesamten Flugpreises, wenn der Flug insgesamt zwecklos geworden ist
oder – eine schnellstmögliche anderweitige Beförderung zum Endziel der Reise
oder
– eine Umbuchung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt.
Zusätzlich ist die Fluglinie verpflichtet (abhängig von der Wartezeit) für Verpflegung in Form von Mahlzeiten und Erfrischungen zu sorgen. Falles es notwendig ist, sind eine Übernachtung im Hotel sowie 2 Telefonate oder Emails, Telexe oder Faxe kostenlos für den Fluggast zu ermöglichen.
Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung:
- 250 Euro bei Flügen bis 1500 km
- 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1500 km
- 400 Euro bei Flügen von 1500 – 3500 km (nicht innerhalb der EU)
- 600 Euro bei allen Flügen über 3500 km (nicht innerhalb der EU)