Ihr Recht auf Entschädigung
"Im Flugverkehr kommt es leider immer wieder zu Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen von Flügen. Die Fluggäste haben in diesen Fällen jedoch gewisse Rechte, die von der EU-Fluggastverordnung geregelt werden.
Diese Verordnung gilt für Flüge aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedsstaates und für Flüge aus einem Drittstaat mit einer Fluglinie mit Sitz in der EU in das Gebiet der EU wobei Hin- und Rückflug als zwei verschiedene Flüge gelten." Damit dies auch tatsächlich nicht nur ein Recht bleibt, sondern Sie bei einer Annullierung, Verspätung oder Überbuchung ihre Reiserecht gemäß EU-Verordnung 261/2004 auch durchsetzen können und eine Entschädigung von Fluggesellschaften i.H.v. 200€, 300€ oder sogar 600€ erhalten, haben wir diese Homepage erstellt. Auf der Seite der Arbeiterkammer finden Sie eine gute Übersicht zu Ihrem Recht. Wir setzen Ihren Anspruch risikolos für Sie durch!
Allerdings bitten wir Sie, sich bei komplizierten Fällen an einen spezialisierten Anwalt direkt zu wenden, da wir aufgrund vermehrter Anfragen solche Fälle leider nicht bearbeiten können. |
Ihr Recht auf Entschädigung einer Flugverspätung! |